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MUSIK / LIZENZEN KAUFEN

"Der Künstler, der beim 20. Versuch das JA bekommt, wird immer besser sein als der Künstler, der beim 5. Versuch das JA bekommt. Im Scheitern liegt Stärke und Wachstum. Gib niemals auf."

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Exklusivrechte* 100 $ / Leasing** 20 $ - Details siehe unten auf der Seite.

** LEASINGRECHTE 
Sie erhalten eine MP3-Datei des ungetaggten Songs. Ein Download für die Songdatei wird sofort geliefert. Leasingrechte erlauben es Ihnen, den Beat für zu verwenden  gemeinnützige Werbezwecke oder Demos. Sie haben die vollen Rechte, den Beat/Song in jeder Form, Weise oder Form aufzunehmen, zu ändern und zu mischen (außer den Beat weiterzuverkaufen). Für den Fall, dass jemand exklusive Rechte an dem von Ihnen geleasten Beat erwirbt, bleiben Ihre Rechte bestehen und der Beat steht Ihnen weiterhin zur Verfügung. Sie müssen Rickshon jedoch bei allen Aufnahmen die volle Anerkennung geben. Beim Kauf von Leasingrechten wird die  Der Verkäufer besitzt den/die Beat(s) immer noch und der Verkäufer kann den/die Beat(s) weiterverkaufen  an eine andere Partei, bis die exklusiven Rechte erworben wurden.

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*EXKLUSIVE RECHTE
Sie erhalten eine WAV-Datei des Beats ohne Tags (ohne Soundmarks).   Ein Download für die Songdatei wird geliefert.  Exklusive Rechte gewähren Ihnen  unbegrenzte kommerzielle Aufnahmen und Sendungen. Sie haben die vollen Rechte, den Beat/Song in jeder Form, Weise oder Form aufzunehmen, zu ändern und zu mischen (außer den Beat weiterzuverkaufen).  Sie besitzen die Aufnahme  als „Auftragswerk“. Der ursprüngliche Verkäufer darf den Beat/Song nicht mehr vermieten oder verkaufen, mit Ausnahme von Inhabern früherer Leasingrechte und seiner/ihrer eigenen Werbeseite. Sie müssen jedoch bei allen kommerziellen Aufnahmen den Verkäufer (Künstler- und/oder Produzentenname) vollständig angeben.  Sowohl bei Leasing- als auch Exklusivrechten ist der Käufer für die Freigabe aller Muster verantwortlich, die verwendet werden können.  

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SPEZIELLE VERWENDUNG: TV, Filme, Werbung, Websites

  • Wohltätigkeitsorganisationen: können den Song kostenlos verwenden, müssen dem Künstler/Produzenten jedoch die volle Anerkennung geben

  • Schülerprojekte für Schule/Hochschule: können Songs kostenlos verwenden, müssen aber dem Künstler/Produzenten die volle Anerkennung geben

  • Werbespots, Eigen-, Firmenpublikationen: Bei Veröffentlichungen mit weniger als 50.000 Zuschauern genügen Exklusivrechte. Bei größeren Veröffentlichungen sind die Konditionen abzusprechen.

  • Websites (weniger als 100.000 monatliche Zugriffe): Mietrechte genügen

  • Websites (andere): müssen exklusive Rechte erwerben

  • TV/Film: Bedingungen sind zu diskutieren

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